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   VG Schleswig, 16.09.2022 - 4 B 24/22   

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VG Schleswig, 16.09.2022 - 4 B 24/22 (https://dejure.org/2022,35510)
VG Schleswig, Entscheidung vom 16.09.2022 - 4 B 24/22 (https://dejure.org/2022,35510)
VG Schleswig, Entscheidung vom 16. September 2022 - 4 B 24/22 (https://dejure.org/2022,35510)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Art 14 Abs 1 GG, § 2 KAG SH
    Zweitwohnungsteuer; Zutrittsverbot zu den Inseln, Halligen und Warften an Nord- und Ostsee aufgrund der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung in Schleswig-Holstein

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • VG Schleswig, 23.03.2022 - 4 A 178/21

    Zweitwohnungssteuer: Differenzierung des Steuermaßstabes Flächenmaßstab anhand

    Auszug aus VG Schleswig, 16.09.2022 - 4 B 24/22
    Insbesondere begegnet die Heranziehung des Verhältnisses der modifizierten Bodenrichtwerte als "Lagefaktor" gemäß § 4 Abs. 2 ZwStS mit Blick auf den sehr weiten Ermessens- und Gestaltungsspielraum der steuererhebenden Kommune nach der jüngsten Rechtsprechung der Kammer keinen rechtlichen Bedenken (vgl. hierzu ausführlich VG Schleswig, Urteil vom 23. März 2022 - 4 A 178/21 - juris).

    Anders als in dem Fall, der der Kammerentscheidung vom 23. März 2020 (4 A 178/21 - juris Rn. 74 ff.) zugrunde lag, war allen Personen - auch anderen Bewohnern Schleswig-Holsteins -, die nicht über eine Hauptwohnung an diesen Orten verfügten, der Zutritt auf (u. a.) die Inseln untersagt.

    Für den erstgenannten Zeitraum verweist die Kammer auf ihr Urteil vom 23. März 2022 (- 4 A 178/21 - juris Rn. 74 ff.), wonach lediglich den nicht in Schleswig-Holstein wohnenden Zweitwohnungsinhabern ab dem 18. März 2020 (§ 2 SARS-CoV-2-BekämpfV vom 17. März 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 158 ff., in Kraft getreten am 18. März 2020)) die Einreise nach Schleswig-Holstein untersagt war.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1986 - 2 S 964/86

    Zweitwohnungsteuer für baurechtswidrige Wohnung

    Auszug aus VG Schleswig, 16.09.2022 - 4 B 24/22
    Das Zutrittsverbot hat die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit der Nutzung - wie beispielsweise bei einem bestandskräftigen oder sofort vollziehbaren baurechtlichen Nutzungsverbot (VGH Mannheim, Urteil vom 18. Dezember 1986 - 2 S 964/86 - juris Rn. 21 f.) - ausgeschlossen, da es den Zweitwohnungsinhabern für diesen Zeitraum durch die zitierten Landesverordnungen vom 2. April 2020, 8. April 2020 und 18. April 2020 rechtlich verboten war, die Inseln, Halligen und Warften an Nord- und Ostsee mit Ausnahme von Nordstrand (und ab 20. April 2020 der Hamburger Hallig) zu betreten.
  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VG Schleswig, 16.09.2022 - 4 B 24/22
    Nach der Rechtsprechung ist Inhaber einer Zweitwohnung der Eigentümer, Mieter oder sonst Nutzungsberechtigte (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - juris Rn. 88).
  • BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung;

    Auszug aus VG Schleswig, 16.09.2022 - 4 B 24/22
    Insofern ist kein Raum für eine Berücksichtigung der 31 Tage "lediglich" unter dem Aspekt des Verfügbarkeitsgrades wie bei einer Mischnutzung - ggf. in analoger Anwendung -, da sich die Konstellationen gerade darin unterscheiden, dass in den Fällen der Mischnutzung das Tatbestandsmerkmal des Innehabens der Zweitwohnung gegeben ist und es allein dann unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten zu einer Staffelung kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 2001 - 9 C 1.01 - juris Rn. 28 ff.).
  • BVerwG, 30.06.1999 - 8 C 6.98

    Zweitwohnungsteuer bei vertraglicher Befristung der Eigennutzung

    Auszug aus VG Schleswig, 16.09.2022 - 4 B 24/22
    Er muss für eine gewisse Dauer rechtlich gesichert über die Nutzung dieser Wohnung verfügen können, also entsprechend seinen Vorstellungen zur persönlichen Lebensführung selbst bestimmen können, ob, wann und wie er diese nutzt, ob und wann er sich selbst darin aufhalten oder sie anderen zur Verfügung stellen will (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 9 C 28.15 - juris Rn. 13; Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 9 B 25.12 - juris Rn. 4; Urteil vom 13. Mai 2009 - 9 C 8.08 - juris Rn. 16; OVG Schleswig, Urteil vom 14. September 2017 - 2 LB 14/16 - juris Rn. 40), wobei es nicht darauf ankommt, ob er diese Verfügungsbefugnis tatsächlich nutzt oder lediglich die Möglichkeit dazu offengehalten wird (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2004 - 10 C 2.04 - juris Rn. 21; Urteil vom 30. Juni 1999 - 8 C 6.98 - juris Rn. 14; OVG Schleswig, Beschluss vom 9. September 2021 - 5 LA 1/21 - juris Rn. 17; Urteil vom 14. September 2017 - 2 LB 14/16 - juris Rn. 40; Urteil vom 22. Juli 2016 - 2 LB 12/16 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 8.08

    Aufwandsteuer, Aufwand, Zweitwohnungsteuer, Zweitwohnung, persönlicher

    Auszug aus VG Schleswig, 16.09.2022 - 4 B 24/22
    Er muss für eine gewisse Dauer rechtlich gesichert über die Nutzung dieser Wohnung verfügen können, also entsprechend seinen Vorstellungen zur persönlichen Lebensführung selbst bestimmen können, ob, wann und wie er diese nutzt, ob und wann er sich selbst darin aufhalten oder sie anderen zur Verfügung stellen will (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 9 C 28.15 - juris Rn. 13; Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 9 B 25.12 - juris Rn. 4; Urteil vom 13. Mai 2009 - 9 C 8.08 - juris Rn. 16; OVG Schleswig, Urteil vom 14. September 2017 - 2 LB 14/16 - juris Rn. 40), wobei es nicht darauf ankommt, ob er diese Verfügungsbefugnis tatsächlich nutzt oder lediglich die Möglichkeit dazu offengehalten wird (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2004 - 10 C 2.04 - juris Rn. 21; Urteil vom 30. Juni 1999 - 8 C 6.98 - juris Rn. 14; OVG Schleswig, Beschluss vom 9. September 2021 - 5 LA 1/21 - juris Rn. 17; Urteil vom 14. September 2017 - 2 LB 14/16 - juris Rn. 40; Urteil vom 22. Juli 2016 - 2 LB 12/16 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Leerstandszeiten;

    Auszug aus VG Schleswig, 16.09.2022 - 4 B 24/22
    Er muss für eine gewisse Dauer rechtlich gesichert über die Nutzung dieser Wohnung verfügen können, also entsprechend seinen Vorstellungen zur persönlichen Lebensführung selbst bestimmen können, ob, wann und wie er diese nutzt, ob und wann er sich selbst darin aufhalten oder sie anderen zur Verfügung stellen will (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 9 C 28.15 - juris Rn. 13; Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 9 B 25.12 - juris Rn. 4; Urteil vom 13. Mai 2009 - 9 C 8.08 - juris Rn. 16; OVG Schleswig, Urteil vom 14. September 2017 - 2 LB 14/16 - juris Rn. 40), wobei es nicht darauf ankommt, ob er diese Verfügungsbefugnis tatsächlich nutzt oder lediglich die Möglichkeit dazu offengehalten wird (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2004 - 10 C 2.04 - juris Rn. 21; Urteil vom 30. Juni 1999 - 8 C 6.98 - juris Rn. 14; OVG Schleswig, Beschluss vom 9. September 2021 - 5 LA 1/21 - juris Rn. 17; Urteil vom 14. September 2017 - 2 LB 14/16 - juris Rn. 40; Urteil vom 22. Juli 2016 - 2 LB 12/16 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 11.10.2016 - 9 C 28.15

    Aufwandsbegriff; Beruhen; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Leihe;

    Auszug aus VG Schleswig, 16.09.2022 - 4 B 24/22
    Er muss für eine gewisse Dauer rechtlich gesichert über die Nutzung dieser Wohnung verfügen können, also entsprechend seinen Vorstellungen zur persönlichen Lebensführung selbst bestimmen können, ob, wann und wie er diese nutzt, ob und wann er sich selbst darin aufhalten oder sie anderen zur Verfügung stellen will (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 9 C 28.15 - juris Rn. 13; Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 9 B 25.12 - juris Rn. 4; Urteil vom 13. Mai 2009 - 9 C 8.08 - juris Rn. 16; OVG Schleswig, Urteil vom 14. September 2017 - 2 LB 14/16 - juris Rn. 40), wobei es nicht darauf ankommt, ob er diese Verfügungsbefugnis tatsächlich nutzt oder lediglich die Möglichkeit dazu offengehalten wird (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2004 - 10 C 2.04 - juris Rn. 21; Urteil vom 30. Juni 1999 - 8 C 6.98 - juris Rn. 14; OVG Schleswig, Beschluss vom 9. September 2021 - 5 LA 1/21 - juris Rn. 17; Urteil vom 14. September 2017 - 2 LB 14/16 - juris Rn. 40; Urteil vom 22. Juli 2016 - 2 LB 12/16 - juris Rn. 32).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2021 - 5 MB 10/21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Zweitwohnungssteuerbescheide

    Auszug aus VG Schleswig, 16.09.2022 - 4 B 24/22
    Vielmehr hat die (Inzident-)Kontrolle der Satzung im dafür vorgesehenen Hauptsacheverfahren stattzufinden (OVG Schleswig, Beschluss vom 23. August 2021 - 5 MB 10/21 - juris Rn. 7 m.w.N.; VG Schleswig, Beschluss vom 31. März 2021 - 4 B 1/21 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 20.12.2012 - 9 B 25.12

    Zweitwohnungssteuer; Überlassen der Wohnung ohne Entgelt an Familienangehörigen

    Auszug aus VG Schleswig, 16.09.2022 - 4 B 24/22
    Er muss für eine gewisse Dauer rechtlich gesichert über die Nutzung dieser Wohnung verfügen können, also entsprechend seinen Vorstellungen zur persönlichen Lebensführung selbst bestimmen können, ob, wann und wie er diese nutzt, ob und wann er sich selbst darin aufhalten oder sie anderen zur Verfügung stellen will (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 9 C 28.15 - juris Rn. 13; Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 9 B 25.12 - juris Rn. 4; Urteil vom 13. Mai 2009 - 9 C 8.08 - juris Rn. 16; OVG Schleswig, Urteil vom 14. September 2017 - 2 LB 14/16 - juris Rn. 40), wobei es nicht darauf ankommt, ob er diese Verfügungsbefugnis tatsächlich nutzt oder lediglich die Möglichkeit dazu offengehalten wird (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2004 - 10 C 2.04 - juris Rn. 21; Urteil vom 30. Juni 1999 - 8 C 6.98 - juris Rn. 14; OVG Schleswig, Beschluss vom 9. September 2021 - 5 LA 1/21 - juris Rn. 17; Urteil vom 14. September 2017 - 2 LB 14/16 - juris Rn. 40; Urteil vom 22. Juli 2016 - 2 LB 12/16 - juris Rn. 32).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.12.2018 - 2 MB 26/18

    Zweitwohnungssteuer - Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei derzeit offenem

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.07.2016 - 2 LB 12/16

    Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer bei an die Kinder im Rahmen eines

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 LB 14/16

    Zweitwohnungssteuer bei unentgeltlicher Wohnungsüberlassung

  • VG Schleswig, 31.03.2021 - 4 B 1/21

    Erhebung der Zweitwohnungssteuer vom Gesellschafter

  • VG Schleswig, 26.04.2019 - 4 B 2/19

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Nachzahlungszinsen auf

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.09.2021 - 5 LA 1/21

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Ausschluss der

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.11.2022 - 5 MB 23/22

    Zweitwohnungsteuer; Zutrittsverbot zu den Inseln, Halligen und Warften an Nord-

    den Beschluss der 4. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 16. September 2022 - 4 B 24/22 - zu ändern und den Antrag insgesamt abzulehnen.
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